06.09.2018

Felix E. Müller, Chefredaktor der NZZ am Sonntag.
Die Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» (Selbstbestimmungsinitiative oder SBI) kommt am 25. November 2018 zur Abstimmung. Sie verlangt, dass im Fall eines Widerspruchs zwischen der Bundesverfassung und eines völkerrechtlichen Vertrags die Bundesverfassung zwingend Vorrang hat und deswegen der entsprechende Vertrag zwingend angepasst oder gekündigt werden muss.
Wer wäre nicht für Selbstbestimmung? Diese Frage scheint auf den ersten Blick so verführerisch einfach zu beantworten wie etwa gerade jetzt die Initiative für «Fair Food». Wer ist denn schon dagegen, dass wir selbst bestimmen, was faires Food ist? Doch absolute Selbstbestimmung hat in diesem Fall wie auch im Fall der Selbstbestimmungsinitiative ihre Kehrseite: Es wird verkannt, wie hochgradig vernetzt unsere Wirtschaft ist. Wer stabile Handelsbeziehungen pflegen will, braucht Verträge, an die man sich auch hält. Die SBI untergräbt jedoch diese Rechtssicherheit und damit die Verlässlichkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz. Nicht nur wären alle künftigen Verträge dem Risiko ausgesetzt, jederzeit plötzlich in Frage gestellt zu werden. Die Rückwirkungsklausel im Initiativtext bedeutet überdies, dass alle bestehenden internationalen Verträge bei einem Ja auf einen Schlag zur Disposition gestellt. Wer immer einen Widerspruch findet zwischen einem Vertrag und der Bundesverfassung könnte künftig dessen Neuverhandlung verlangen – und im schlimmsten Fall eine Kündigung durchsetzen. Es gehe – was die Wirtschaft betrifft – um rund 600 Verträge, wie Economiesuisse festgestellt hat. Und die Situation für die Wirtschaft würde nicht besser. Jeder Vertragspartner der Schweiz muss fortan also damit rechnen, dass eine Änderung der Bundesverfassung den bisherigen Vertrag in Frage stellt und er jederzeit mit einer Neuverhandlung oder einer Kündigung rechnen muss. Dieses Risiko ist beträchtlich, weil bekanntlich unsere Verfassung mit einer Volksinitiative rasch geändert werden kann. Rechtssicherheit sieht anders aus.
In den konkreten Vorschlägen ist der Initiativtext zudem unbrauchbar. Er verlangt, dass im Fall eines Widerspruchs zwischen Vertrag und Bundesverfassung «Bund und Kantone» verpflichtet werden, den Vertrag anzupassen. Wer was wann zu tun hätte – niemand weiss das. Zudem heisst es, «nötigenfalls» müssten, wenn es zu keiner Einigung kommt, ein Vertrag gekündigt werden. Was «nötigenfalls» nun wirklich meint, ist ziemlich nebulös, was den Bundesrat dauernd vor schwierige Interpretationsfragen stellen würde: Wann muss er handeln und wann nicht? Ist der Tatbestand eines Widerspruchs bereits erfüllt, wenn in einem Nebenaspekt eine Differenz festgestellt wird oder erst, wenn in einem zentralen Punkt Abweichungen vorhanden sind?
Leider leidet die Initiative auch an einer gravierenden Selbstüberschätzung der Schweizer Verhandlungsmacht. Gerade bei multilateralen Vertragswerken ist sie deswegen eigentlich eine reine, automatische Kündigungsinitiative. Nicht weniger als 28 EU-Mitglieder oder 163 WTO-Staaten für Verhandlungen zu gewinnen, weil es in einem einzigen Punkt einen Widerspruch zwischen Vertrag und Bundesverfassung gibt, ist realistischerweise ausserordentlich schwierig. Nicht wenige der 163 andern Staaten könnten ja auch zum Schluss kommen, ihre diplomatischen Ressourcen für Dinge einzusetzen, die für sie wichtiger sind. Die Initianten überschätzen schlicht den Einfluss und die Macht der Schweiz.
Eine gute Illustration dieser Tatsache bietet im Moment die «Fair Food»-Initiative. Diese dürfte Bestimmungen der WTO verletzen. Gegenwärtig könnte das Parlament im Fall einer Annahme der Initiative versuchen, diese WTO-konform umzusetzen. Ein Ja zur SBI würde diesen Weg in Zukunft verbauen. Genau das bezweckt die SBI aber. Sie zielt auf eine Entmachtung des Parlaments ab, indem es diesem nur noch ein Entweder-oder erlauben will: Vertragsanpassung oder Vertragskündigung. Andere pragmatische Lösungen gäbe es nicht mehr.
Die Selbstbestimmungsinitiative ist also ein Wolf im Schafspelz. Sie würde enorme Nachteile gegenüber der heutigen Situation bringen. Warum?
- Die Schweiz bestimmt schon heute selber. Sie bestimmt, welche Verträge sie eingehen will. Und sie bestimmt autonom, welche Verträge sie allenfalls kündigen möchte.
- Die Bevölkerung bestimmt schon heute mit. Dank der direkten Demokratie kann das Volk bei allen wichtigen Verträgen mitreden, bevor sich die Schweiz bindet. Es kann auch mittels einer Initiative verlangen, dass ein internationaler Vertrag gekündigt wird.
Im Fall eines Ja wäre diese Handlungsfreiheit nicht mehr gegeben. Pragmatische Lösungen, die in einer bestimmten Situation richtig sind, wären nicht mehr möglich, weil die Handlungsfreiheit von Bundesrat und Parlament weitgehend eingeschränkt wird. Damit gefährdet die Initiative die Verlässlichkeit und die Berechenbarkeit der Schweiz und stellt damit einen zentralen Standortvorteil unseres Landes gerade für die Wirtschaft in Frage. Der Automatismus von neuverhandeln oder kündigen ist eine Zwangsjacke, die effektiv nicht mehr, sondern weniger Selbstbestimmung ermöglicht.
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