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«ZURÜCKHALTEND POSITIV»

18.11.2019

Parmelin Minutes
Bundesrat Guy Parmelin über die Perspektiven der Schweizer Wirtschaft für 2020

Wirtschaftsminister Guy Parmelin im Gespräch mit Felix E. Müller am 18. November 2019

Im Kreis der Alliance Economie-Politique vermittelte Wirtschaftsminister Guy Parmelin ausgewählten Gästen seine Einschätzung, wie sich die Schweizer Wirtschaft im kommenden Jahr entwickeln dürfte, und sprach über einige Schwerpunkte seiner Tätigkeit in den kommenden Monaten. Was die Weltwirtschaft betrifft, sei diese etwas unübersichtlich geworden, weil sich Handelskonflikte häuften und die Zahl der Krisenherde zunehme. Zudem verschlechtere sich die konjunkturelle Situation im wichtigen Exportland Deutschland. Das bleibe nicht ohne Folgen für die Schweiz, weshalb er im kommenden Jahr mit einem abgekühlten Wachstum rechne, aber keiner Rezession. Zwar seien die nominell genannten Wachstumszahlen für 2020 gar etwas höher als die gegenwärtigen. Aber weil 2020 grosse internationale Sportveranstaltungen wie Olympische Sommerspiele oder Fussball-EM stattfinden, werde das reale Wachstum tiefer liegen. Denn wegen der grossen Geldflüsse, die solche Ereignisse auslösen und die häufig über die Schweiz laufen, werde das Schweizer BIP etwas ins Positive verzerrt. Man beobachte aber die Situation im Bereich Swissmem aufmerksam, wo eine leichte Zunahme der Kurzarbeit festzustellen sei. Doch ein Flächenbrand drohe da vorderhand nicht.

Sollte sich die Situation verschlimmern, würden Massnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen noch wichtiger, die Parmelin ohnehin plant. So will er die Wirtschaft durch einen Regulierungsabbau von bürokratischem Aufwand entlasten. Dass der Wahlsieg der grünen Parteien im Gegenteil einen neuen Regulierungsschub auslösen werde, glaubt Parmelin eher nicht. Letztlich sei es aber Aufgabe des Parlaments, hier die Weichen zu stellen. Zu besseren Rahmenbedingungen zählt der Wirtschaftsminister auch Freihandelsabkommen (FZA). Vor allem in Bezug auf das Abkommen mit den südamerikanischen Staaten (Mercosur), das fertig ausgehandelt auf dem Tisch liegt, zeigte er sich optimistisch, dass dieses im Parlament Unterstützung finden werde. Was die Pläne eines Freihandelsabkommens mit den USA betrifft, war der Grundtenor zurückhaltender. Man befinde sich jetzt in der Phase exploratorischer Gespräche und könne noch nicht sagen, ob ein FZA mit den USA klappen wird. Freihandelsabkommen würden aber immer wichtiger für die Schweiz, weil die WTO bald vollständig blockiert sein wird.

Ein grosses Geschäft erwartet Parmelin im kommenden Jahr mit der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation für die Periode 2021 – 2024 (BFI-Botschaft). Hier geht es um eine Gesamtsumme von über 8 Milliarden Franken. Parmelin möchte generell die Digitalisierung fördern, daneben aber ein besonderes Augenmerk auf die Berufsbildungskosten sowie auf Massnahmen zur Förderung der Berufsbildung und Weiterbildung legen. Die Schweiz müsse weiterhin an der globalen Spitze von Forschung und Innovation bleiben. Deshalb sei ein Ausgabenwachstum von etwa 2,5 Prozent geplant.

Als das Gespräch dann auch noch auf die Landwirtschaft kam, spürten die Anwesenden, dass dem Weinbauer Parmelin dieses Thema sehr am Herzen liegt. Er nahm die Bauern in Schutz vor zahlreichen ungerechtfertigten Angriffen in den Medien. Auch der Einsatz von Pestiziden werde übertrieben dargestellt. Das ökologische Bewusstsein der Schweizer Bauern sei gut entwickelt. Vor allem könne man nicht beides gleichzeitig haben: Ganz billige Lebensmittel und ganz nachhaltig produzierte. Auch hier sei letztlich das Parlament für die Weichenstellungen verantwortlich.

Ganz zum Schluss wartete der Wirtschaftsminister und ehemalige Weinbauer mit einem ganz handfesten, aber wichtigen Tipp für das kommende Jahr auf: Der Weinjahrgang 2019 werde exzellent, verhiess er.

Felix E. Müller

Die Vorteile eines Rahmenabkommens mit der EU

17.01.2019

Felix E. Müller, Chefredaktor der NZZ am Sonntag.

Am Anfang des Jahres boomen die Prognosen. Viele erweisen sich dann in der Rückschau als falsch. Was allerdings das Schicksal des Rahmenabkommens mit der EU betrifft, darf man gefahrlos voraussagen, dass es sich dabei um den wohl wichtigsten politischen Entscheid dieses Jahres handeln wird. Warum?

Das Rahmenabkommen, von der EU seit langem gefordert und von der Schweiz fast ebenso lange mit beträchtlicher Unlust behandelt, bringt ein strukturiertes und berechenbares Verhältnis zur EU. Ein wichtiger Teilaspekt ist ein geregeltes Verfahren für die Streitschlichtung mit einem Schiedsgericht. Mit einem solchen Abkommen wären die Parameter gesetzt, die eine Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen mit der EU ermöglichen. Das ist insbesondere für die Wirtschaft wichtig, weil auf diese Weise eine friktionsarme Anpassung an die regulatorischen Entwicklungen im wichtigsten Exportmarkt der Schweiz möglich ist. Auf diese Weise wäre der problemlose Zugang zum EU-Binnenmarkt weiter gewährleistet.

Im Rahmen der Verhandlungen musste die Schweiz allerdings Konzessionen leisten, was im Fall von Verhandlungen eigentlich nicht überraschen kann. Doch hier haken die Kritiker ein. Sie befinden sich einerseits im linken Lager: Hier heisst es, die Konzessionen bei den flankierenden Massnahmen seien nicht akzeptabel, sie würden das Lohnniveau der Schweizer Arbeitnehmer bedrohen. Faktisch sind diese Flankierenden aber nur für eine oder zwei Branchen von einer gewissen Bedeutung, wo man sich ja auch andere Lösungen vorstellen könnte. Für die Kritiker im rechten Lager geht es traditionellerweise um die Frage der Souveränität, welche durch das vorgeschlagenen Schiedsgerichtsverfahren beeinträchtigt würde. In einem Punkt sind sich die Opponenten aber einig: Sie streben Neuverhandlungen mit der EU an, um ein der Schweiz (oder ihnen) genehmeres Ergebnis zu erhalten.

Damit schlagen sie einen Lösungsweg vor, der eine Gleichung mit zwei Unbekannten darstellt. Die erste Unbekannte ist: Gibt es überhaupt Neuverhandlungen? Denn dafür braucht es das Einverständnis beider Seiten. Bis anhin hat Brüssel aber wiederholt festgehalten, Neuverhandlungen seien ausgeschlossen. Die zweite Unbekannte ist: Wäre das Ergebnis von Neuverhandlungen besser als der jetzige Rahmenvertrag? In der Mathematik gelten Gleichungen mit zwei Unbekannten als eher anspruchsvoll. In der Politik sind sie objektiv nicht lösbar. Das heisst, dass der Vorschlag der Kritiker des Rahmenabkommens – Neuverhandlungen – auf dem Prinzip der doppelten Hoffnung beruht: Ja, es gibt Neuverhandlungen, ja, das Ergebnis wird vorteilhafter für die Schweiz sein. Doch selbst wenn sich die erste Hoffnung erfüllt, könnte es durchaus sein, dass dies für die zweite nicht der Fall sein wird und das Ergebnis schlechter ausfällt als der heutige Vertragsentwurf. Was dann? Wieder Neuverhandlungen fordern? Oder die Rückkehr zum ersten Verhandlungsergebnis? Schliesslich ist auch völlig unklar, wann überhaupt Neuverhandlungen starten und wie lange sie dauern würden.

Bei einem Nein zum jetzigen Rahmenabkommen wäre folglich nur etwas gewiss: Jahrelange Unsicherheiten wären die Folge. Die Weiterentwicklung der bestehenden bilateralen Verträge wäre vermutlich blockiert, die EU würde wohl eine Politik der Nadelstiche verfolgen (deren moralische Rechtfertigung hier nicht diskutiert werden soll!), es käme Sand ins Getriebe der bisher ziemlich reibungsglosen wirtschaftlichen Beziehungen. Mit andern Worten: Die Basis des jetzigen Verhältnisses der Schweiz zur EU beginnt zu erodieren.

Nun ist die Wirtschaft auf stabile und berechenbare Rahmenbedingungen angewiesen. Unsicherheiten, unklare Zukunftsperspektiven, regulatorische Überraschungen belasten die Geschäftsaussichten, drücken auf den Umsatz und hemmen die Investitionsfreude. An einem solchen Zustand kann niemand ein Interesse haben. Gewichtige Stimmen aus der Wirtschaft plädieren genau deswegen für ein Ja zum vorliegenden Abkommen.

 

«Man soll nicht etwas reparieren, was nicht kaputt ist.»

06.11.2018

Was lässt sich zum bisherigen Verlauf der Kampagne sagen?

Felix E. Müller, Chefredaktor der NZZ am Sonntag.

Was das Kernanliegen der Selbstbestimmungsinitiative (SBI) angeht, sagt die Economiesuisse klipp und klar: «Die Schweizer Demokratie muss nicht gerettet werden. Sie funktioniert bestens.» Was dem Wirtschaftsdachverband allerdings Sorge bereitet, ist die Tatsache, dass ein Ja zur Initiative für die Wirtschaft grosse Unsicherheiten schaffen würde. Denn jeder internationale Vertrag muss neu ausgehandelt werden, falls eine Diskrepanz zwischen nationalem und internationalem Recht auftaucht. Sind diese Verhandlungen nicht erfolgreich, muss der Vertrag – so verlangt es die SBI – gekündigt werden. Es ist dieser Automatismus, der den Bundesrat und das Parlament mit Absicht um jeden Manövrierraum bringt. Die Fairfood-Initiative etwa enthielt Elemente, die im Widerspruch zum WTO-Vertrag standen. Das hätte plötzlich Unsicherheiten um dieses für die Wirtschaft entscheidende Abkommen geschaffen, Druck für eine Neuverhandlung erzeugt, alles unter dem Damoklesschwert, dass am Ende sogar eine Kündigung drohe. Das Szenario Fairfood-Initiative wird sich mit künftigen Initiativen wiederholen. Stabile Geschäftsgrundlagen sehen anders aus. Deshalb engagiert sich Economiesuisse im Wahlkampf stark. Flankiert wird der Wirtschaftsdachverband durch eine sehr aktive Zivilgesellschaft, die eine eigenständige Kampagnen für ein Nein führt.

Auf Seiten der SVP stellen die Inserate und Plakate die wohl grösste Überraschung dar, weil sie auf das traditionelle Rezept der Partei verzichten, mittels Provokation zu arbeiten. Es werden stattdessen freundliche Menschen in Grossaufnahme gezeigt, die ein Schild mit der Botschaft «Ja» in den Händen halten. Nicht einmal die drei Buchstaben des Absenders erscheinen. Man fühlt sich ein wenig an die Wahlwerbung einer Mittepartei erinnert.

Die SVP stützt sich argumentativ auf die seit längerem gepflegten Botschaften, die im Kern lauten, dass internationale Institutionen, insbesondere die EU, die Unabhängigkeit und Souveränität der Schweiz bedrohen würden. Interessant ist, dass Magdalena Martullo-Blocher dabei eine wichtige Rolle spielt und so erstmals aus ihrem Kernthema Wirtschaftspolitik ausschert. Sie nähert sich damit der Position, die ihr Vater bei der Volkspartei bis anhin gespielt hat.

Wenn nicht alles täuscht, elektrisiert die SBI in einer breiteren Öffentlichkeit weniger als frühere antieuropäische Initiativen der SVP. Ein Grund dafür dürfte sein, dass dank der Economiesuissse die Vorlage doch stark aus wirtschaftlicher Sicht diskutiert wird. In dieser Hinsicht pflegen die Schweizer pragmatisch zu urteilen. Zudem hat die SVP das Monopol auf EU-kritische Positionen ein Stück weit verloren. In jüngster Zeit haben ihr die Gewerkschaften mit ihrem schroffen Nein zu Kompromissen bei den flankierenden Massnahmen den Rang abgelaufen. Plötzlich lag die europapolitische Konfliktlinie links der Mitte und nicht rechts. Zudem hat die FDP in letzter Zeit ihren Ruf gefestigt, eine EU-skeptische, aber an pragmatischer Zusammenarbeit mit Brüssel interessierte Kraft zu sein. Die parteitaktisch motivierte Behauptung, der Freisinn strebe eine EU-Mitgliedschaft an, verfängt nicht mehr. Vielleicht spürt die SVP diese neue Konstellation, die ihr das Geschäft erschwert, und versucht nun mit einem neuen (Plakat-)Stil neue Wege und neue Adressaten für ihre Botschaften.

Vermutlich trifft die FDP (und auch die CVP) die momentane Stimmungslage in der Bevölkerung am besten. Die Botschaft, dass die Schweiz bisher pragmatisch und fallweise mit Konflikten zwischen nationalem und internationalem Recht umgegangen ist, scheint zu überzeugen. Sie verneint ehrlicherweise nicht, dass es zu solchen Konflikten gekommen ist und weiter kommen wird. Aber sie sagt auch, es sei bisher ganz gut gelungen, immer wieder brauchbare Lösungen zu finden. Diesen pragmatischen Weg würde eine starre Regelung, wie sie die SBI will, gefährden. Das entscheidende Argument bringt ein amerikanisches Sprichwort auf den Punkt: «If it ain’t broke, don’t fix it» – Man soll nicht etwas reparieren, das nicht kaputt ist.

Die Selbstbestimmungsinitiative ist eine Gefahr für die Wirtschaft

06.09.2018

Felix E. Müller, Chefredaktor der NZZ am Sonntag.

Die Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» (Selbstbestimmungsinitiative oder SBI) kommt am 25. November 2018 zur Abstimmung. Sie verlangt, dass im Fall eines Widerspruchs zwischen der Bundesverfassung und eines völkerrechtlichen Vertrags die Bundesverfassung zwingend Vorrang hat und deswegen der entsprechende Vertrag zwingend angepasst oder gekündigt werden muss.  

Wer wäre nicht für Selbstbestimmung? Diese Frage scheint auf den ersten Blick so verführerisch einfach zu beantworten wie etwa gerade jetzt die Initiative für «Fair Food». Wer ist denn schon dagegen, dass wir selbst bestimmen, was faires Food ist? Doch absolute Selbstbestimmung hat in diesem Fall wie auch im Fall der Selbstbestimmungsinitiative ihre Kehrseite: Es wird verkannt, wie hochgradig vernetzt unsere Wirtschaft ist. Wer stabile Handelsbeziehungen pflegen will, braucht Verträge, an die man sich auch hält. Die SBI untergräbt jedoch diese Rechtssicherheit und damit die Verlässlichkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz. Nicht nur wären alle künftigen Verträge dem Risiko ausgesetzt, jederzeit plötzlich in Frage gestellt zu werden. Die Rückwirkungsklausel im Initiativtext bedeutet überdies, dass alle bestehenden internationalen Verträge bei einem Ja auf einen Schlag zur Disposition gestellt. Wer immer einen Widerspruch findet zwischen einem Vertrag und der Bundesverfassung könnte künftig dessen Neuverhandlung verlangen – und im schlimmsten Fall eine Kündigung durchsetzen. Es gehe – was die Wirtschaft betrifft – um rund 600 Verträge, wie Economiesuisse festgestellt hat. Und die Situation für die Wirtschaft würde nicht besser. Jeder Vertragspartner der Schweiz muss fortan also damit rechnen, dass eine Änderung der Bundesverfassung den bisherigen Vertrag in Frage stellt und er jederzeit mit einer Neuverhandlung oder einer Kündigung rechnen muss. Dieses Risiko ist beträchtlich, weil bekanntlich unsere Verfassung mit einer Volksinitiative rasch geändert werden kann. Rechtssicherheit sieht anders aus.  

In den konkreten Vorschlägen ist der Initiativtext zudem unbrauchbar. Er verlangt, dass im Fall eines Widerspruchs zwischen Vertrag und Bundesverfassung «Bund und Kantone» verpflichtet werden, den Vertrag anzupassen. Wer was wann zu tun hätte – niemand weiss das. Zudem heisst es, «nötigenfalls» müssten, wenn es zu keiner Einigung kommt, ein Vertrag gekündigt werden. Was «nötigenfalls» nun wirklich meint, ist ziemlich nebulös, was den Bundesrat dauernd vor schwierige Interpretationsfragen stellen würde: Wann muss er handeln und wann nicht? Ist der Tatbestand eines Widerspruchs bereits erfüllt, wenn in einem Nebenaspekt eine Differenz festgestellt wird oder erst, wenn in einem zentralen Punkt Abweichungen vorhanden sind? 

Leider leidet die Initiative auch an einer gravierenden Selbstüberschätzung der Schweizer Verhandlungsmacht. Gerade bei multilateralen Vertragswerken ist sie deswegen eigentlich eine reine, automatische Kündigungsinitiative. Nicht weniger als 28 EU-Mitglieder oder 163 WTO-Staaten für Verhandlungen zu gewinnen, weil es in einem einzigen Punkt einen Widerspruch zwischen Vertrag und Bundesverfassung gibt, ist realistischerweise ausserordentlich schwierig. Nicht wenige der 163 andern Staaten könnten ja auch zum Schluss kommen, ihre diplomatischen Ressourcen für Dinge einzusetzen, die für sie wichtiger sind. Die Initianten überschätzen schlicht den Einfluss und die Macht der Schweiz.  

Eine gute Illustration dieser Tatsache bietet im Moment die «Fair Food»-Initiative. Diese dürfte Bestimmungen der WTO verletzen. Gegenwärtig könnte das Parlament im Fall einer Annahme der Initiative versuchen, diese WTO-konform umzusetzen. Ein Ja zur SBI würde diesen Weg in Zukunft verbauen. Genau das bezweckt die SBI aber. Sie zielt auf eine Entmachtung des Parlaments ab, indem es diesem nur noch ein Entweder-oder erlauben will: Vertragsanpassung oder Vertragskündigung. Andere pragmatische Lösungen gäbe es nicht mehr. 

Die Selbstbestimmungsinitiative ist also ein Wolf im Schafspelz. Sie würde enorme Nachteile gegenüber der heutigen Situation bringen. Warum?  

  1. Die Schweiz bestimmt schon heute selber. Sie bestimmt, welche Verträge sie eingehen will. Und sie bestimmt autonom, welche Verträge sie allenfalls kündigen möchte.  
  2. Die Bevölkerung bestimmt schon heute mit. Dank der direkten Demokratie kann das Volk bei allen wichtigen Verträgen mitreden, bevor sich die Schweiz bindet. Es kann auch mittels einer Initiative verlangen, dass ein internationaler Vertrag gekündigt wird. 

Im Fall eines Ja wäre diese Handlungsfreiheit nicht mehr gegeben. Pragmatische Lösungen, die in einer bestimmten Situation richtig sind, wären nicht mehr möglich, weil die Handlungsfreiheit von Bundesrat und Parlament weitgehend eingeschränkt wird. Damit gefährdet die Initiative die Verlässlichkeit und die Berechenbarkeit der Schweiz und stellt damit einen zentralen Standortvorteil unseres Landes gerade für die Wirtschaft in Frage. Der Automatismus von neuverhandeln oder kündigen ist eine Zwangsjacke, die effektiv nicht mehr, sondern weniger Selbstbestimmung ermöglicht.     

Fortschritte in den EU-Verhandlungen: Thema «Fremde Richter» stark entschärft

18.05.2018

Felix E. Müller, Chefredaktor der NZZ am Sonntag.

Der Bundesrat hat sich am 4. Juli zum zweiten Mal innert einer Woche über die laufenden Verhandlungen um ein Rahmenabkommen mit der EU ausgesprochen. Die erzielten Fortschritte sind offensichtlich und waren den Fragen zu entnehmen, die an der anschliessenden Medienkonferenz von Ignazio Cassis gerade nicht gestellt wurden: Das Thema «Fremde Richter» kam erst gegen Ende der Veranstaltung aufs Tapet.

Es ist offensichtlich, dass sich Brüssel und Bern in der Frage der Streitbeilegung auf eine Lösung mit einem dreiköpfigen Schiedsgericht geeinigt haben. Gegen ein Schiedsgericht mit einem von der Schweiz ernannten Richter und einem von beiden Parteien gemeinsamen bestimmten Präsidenten lässt sich der Vorwurf «Fremde Richter» nicht mehr gut erheben. Damit beerdigte das Duo Cassis/Balzaretti innert weniger Monate die Hypothek, die der ehemalige Staatssekretär Yves Rossier geschaffen hatte. Dieser glaubte, eine Streitschlichtung durch den Europäischen Gerichtshof (EUGH) sei die richtige Lösung des Problems und liess sich in einem Interview zum fatalen Satz hinreissen «Ja, es sind fremde Richter. Es geht auch um fremdes Recht». Letztlich besiegelte er damit das Ende seiner Verhandlungsstrategie, dann sein Ende als Staatssekretär und schliesslich die Bundesratskarriere von Didier Burkhalter, der nicht mehr aus der Sackgasse herausfand, in die ihn Rossier gelockt hatte.

Was bleibt an offenen Verhandlungspunkten? Offensichtlich sind die beiden Parteien beim Thema «Flankierende Massnahmen» noch uneins. Der EU sind diese ein Dorn im Auge. Allerdings ist sie selbst gerade daran, ihre eigenen flankierenden Massnahmen, die unter dem Begriff «Entsenderichtlinien» daherkommen, zu verschärfen. Erst in den kommenden Wochen wird sich in Brüssel klären, wie im Detail die neuen Bestimmungen aussehen. Die schweizerische Verhandlungsposition wird dadurch aber sicher tendenziell verbessert. Um was aber soll denn überhaupt verhandelt werden? Der Bundesrat hat klargemacht, dass er an der Substanz, dem Lohnschutz und der 8-Tage-Anmeldefrist für ausländische Firmen, nichts ändern will. Aber es scheint, dass es bei den Abläufen, den Modalitäten, den schweizerischen bürokratischen Erschwernissen Verbesserungspotenzial gibt. Dieses will der Bundesrat nun in den nächsten Wochen ausloten.

Dabei wird er vor allem das Gespräch mit den Gewerkschaften suchen. Diese haben ja, nachdem Bundesrat Cassis vor drei Wochen vielleicht etwas unvorsichtig laut über Änderungen bei «den Flankierenden» nachdachte, ein heftiges Sperrfeuer aufgebaut. Da war und ist natürlich viel verhandlungstaktisches Powerplay im Spiel: Wer so laut auf Vorrat droht, möchte dem Bundesrat die Veränderungsfreude rauben. Doch die Linke wird sich sagen lassen müssen: Sie war massgeblich daran beteiligt, dass die Masseneinwanderungsinitiative mit dem Inländervorrang nur sehr weich umgesetzt wurde. Der SVP mutete sie ohne Hemmungen zu, diese Kröte zu schlucken. Wer jetzt aber verlangt, dass bei den Flankierenden nur exakt die jetzige Regelung und der jetzige Wortlaut akzeptabel seien, handelt widersprüchlich. Nicht das Wie ist entscheidend, sondern das Was, in diesem Fall der Schutz schweizerischer Arbeitnehmer.

Felix E. Müller